Allgemeine Geschäftsbedingungen
von xpert.IT
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen xpert.IT GmbH, Talweg 13a, 40489 Düsseldorf (im Folgenden „xpert.IT“ genannt) und dem Kunden. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, xpert.IT hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn xpert.IT seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsabschluß
2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
2.2 Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch xpert.IT.
2.3 Die Annahme von Aufträgen erfolgt binnen vierzehn (14) Werktagen nach Zugang des Auftrags, soweit dieser keine Änderungen des Angebots durch xpert.IT enthält. Ohne schriftliche Bestätigung des Auftrags kommt kein Vertrag zustande.
3. Leistungsänderungen
3.1 Während der Laufzeit eines Vertrags können beide Vertragspartner jederzeit schriftlich Änderungen, insbesondere der vereinbarten Leistungen, vorschlagen.
3.2 Im Falle eines Änderungsvorschlags durch den Kunden wird xpert.IT innerhalb von vierzehn (14) Werktagen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie gegebenenfalls auf den Vertrag hat, insbesondere unter Berücksichtigung des zeitlichen Verlaufs und der Vergütung. Der Kunde hat sodann binnen sieben (7) Werktagen xpert.IT schriftlich mitzuteilen, ob er seinen Änderungsvorschlag zu diesen Bedingungen aufrechterhalten will oder ob er den Vertrag zu den alten Bedingungen fortführen will. Wenn die Prüfung eines Änderungsvorschlags einen nicht unerheblichen Aufwand darstellt, kann xpert.IT den durch die Prüfung bedingten Aufwand separat in Rechnung stellen.
3.3 Im Falle eines Änderungsvorschlags durch xpert.IT wird der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Werktagen schriftlich mitteilen, ob er der Änderung zustimmt.
3.4 Solange kein Einvernehmen über die Änderung der Leistungen besteht, werden die Arbeiten nach dem bestehenden Vertrag fortgesetzt.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde ist zur angemessenen und kostenfreien Mitwirkung bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch xpert.IT verpflichtet. Die Mitwirkungspflicht umfasst insbesondere die Bereitstellung der für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Dokumente, Unterlagen und Daten, ggf. der Hard- und Software sowie seiner Mitarbeiter und Ansprechpartner im erforderlichen Umfang.
4.2 Falls notwendig, wird der Kunde den Mitarbeitern von xpert.IT oder den Mitarbeitern der von xpert.IT beauftragten Unternehmen Zugang zu seinen Räumlichkeiten und den für die Leistungserbringung notwendigen datenverarbeitungstechnischen Einrichtungen gewähren.
4.3 Kann xpert.IT aufgrund der Nichterbringung der Mitwirkungspflichten seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen, wird er insoweit von seiner Pflicht zur Leistungserbringung frei. Etwaige Termine verschieben sich entsprechend. Der Anspruch auf Zahlung der Vergütung bleibt bestehen. Etwaige xpert.IT entstandene Kosten sind durch den Kunde zu ersetzen.
4.4 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises können die Mitarbeiter von xpert.IT davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind.
4.5 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software
ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen Arbeitsumgebung der Software erforderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen.
4.6 Der Kunde trägt die Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
5. Lieferung, Lieferzeiten
5.1 Sofern und soweit xpert.IT die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung xpert.IT unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch xpert.IT verschuldet. Wird – ohne Verschulden von xpert.IT – nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist xpert.IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von xpert.IT, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden von xpert.IT nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
5.3 Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 1 BGB kommt xpert.IT erst nach Zugang einer Mahnung in Verzug. Gerät xpert.IT mit der Leistung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei (2) Wochen betragen.
5.4 Nach Ablauf einer von xpert.IT bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesendet oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.
6. Versand und Gefahrübergang
6.1 Erfüllungsort ist Düsseldorf, soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung treffen.
6.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von xpert.IT verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6.3 Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
7. Abnahme von Werk- und Werklieferungsleistungen
7.1 Die Abnahme von Werk- und Werklieferungsleistungen setzt eine erfolgreiche Prüfung der Vertragsmäßigkeit der Leistungen von xpert.IT voraus. Der Kunde überprüft diese durch einen angemessen Test, wobei xpert.IT berechtigt ist, dem Test beizuwohnen.
7.2 Sofern im Rahmen des Tests die Vertragsmäßigkeit der Leistungen von xpert.IT festgestellt wird, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben.
7.3 Der Kunde darf die Abnahme wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
7.4 Stellt der Kunde im Rahmen des Abnahmetests einen erheblichen Mangel fest, so wird er dies xpert.IT unverzüglich mitteilen und den Mangel so genau wie möglich beschreiben. Nach einer von den Parteien gemeinsam durchgeführten Fehleranalyse wird xpert.IT den vom Kunden gemeldeten Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Sobald xpert.IT dem Kunden erneut die Fertigstellung mitgeteilt hat, wird dieser unverzüglich prüfen, ob der gemeldete Mangel erfolgreich behoben worden ist und – falls dies der Fall ist – eine schriftliche Abnahmeerklärung abgeben.
7.5 Wird entgegen den vorstehenden Regelungen keine formelle Abnahme durchgeführt, gilt die vertragsgegenständliche Leistung als abgenommen, wenn
(a) der Kunde sie nicht innerhalb einer von xpert.IT gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder
(b) der Kunde den Gegenstand der Serviceleistung über einen Zeitraum von vier (4) Wochen operativ nutzt, ohne erhebliche Mängel gerügt zu haben, oder der Kunde Teil-Rechnungen vorbehaltlos zahlt.
8. Mängel
8.1 Für Kauf-, Werk und Werklieferungsgegenstände trifft den Kunden im Hinblick auf Mängel zunächst die gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des § 377 HGB. Erkennbare Mängel sind innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Die Untersuchungspflicht umfasst auch Bedienungs- und Montageanleitungen.
8.2 Aus Mängeln, die den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem xpert.IT erkennbaren Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, kann der Kunde keine weiteren Rechte herleiten.
8.3 Sofern sich aus der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt, auch wenn die Lieferung in einzelnen Teilen erfolgt. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. xpert.IT ist jedoch verpflichtet, auf Wunsch und für Rechnung des Kunden die von diesem verlangten Versicherungen einzudecken.
8.4 Weist die Ware bei Gefahrübergang einen Mangel auf, so ist xpert.IT zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von xpert.IT durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Kosten der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, gehen zu Lasten von xpert. § 439 Abs. 3 BGB bleibt anwendbar.
8.5 Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, für den Kunden unzumutbar ist, in einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist nicht erfolgt oder verweigert wird, ist dieser nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangelunwert entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder – in den Grenzen Bestimmungen unter Ziffer 9 – Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
8.6 Das Recht des Kunden auf Selbstbeseitigung des Mangels und Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen nach §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
8.7 Werden die Betriebs- und Wartungshinweise zu den jeweiligen Liefergegenständen nicht befolgt, Daten verändert oder Eingriffe durch unqualifiziertes Personal vorgenommen, so entfällt die Haftung von xpert.IT insoweit, als hierdurch Mängel entstanden sind. Liegt ein Mangel vor und ist einer der vorstehenden Fälle gegeben, hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel nicht durch eine der vorstehenden Voraussetzungen hervorgerufen wurde.
8.8 § 478 BGB bleibt durch die Bestimmungen dieser AGB unberührt.
8.9 Sämtliche Mängelansprüche verjähren vorbehaltlich der §§ 438 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB in zwölf (12) Monaten nach Übergabe bzw. Abnahme unter Maßgabe der Ziffer 9.3.
9. Haftung
9.1 xpert.IT haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet xpert.IT nur
(a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
(b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertraut und vertrauen darf.
9.2 Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. xpert.IT haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ebenso wenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9.3 Die sich aus vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2 und Ziffer 8.8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit xpert.IT einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz. Erklärungen zur Beschaffenheit der Produkte von xpert.IT stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn xpert.IT sie ausdrücklich als solche bezeichnet haben.
9.4 Soweit die Haftung von xpert.IT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von xpert.IT.
10. Höhere Gewalt
10.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Das Eigentum an gelieferter Ware, deren Übereignung vereinbart ist, bleibt solange vorbehalten, bis sämtliche Forderungen von xpert.IT gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftig entstehender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
11.2 Der Kunde ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder zu verarbeiten. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn sie vom Dritterwerber nicht sofort bezahlt wird.
11.3 Etwaige Verarbeitungen nimmt er für xpert.IT vor, ohne dass xpert.IT hieraus verpflichtet wird. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren entsteht für xpert.IT grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Nebenkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren.
11.4 Der Kunde tritt xpert.IT hiermit alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen einen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt er auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von xpert.IT, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch wird xpert.IT von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen hat der Besteller xpert.IT die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zugehörigen Unterlagen auszuhändigen und die Schuldner von der Abtretung zu unterrichten.
11.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist xpert.IT zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet der Kunde xpert.IT hiermit unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.
11.6 Der Kunde darf, soweit und solange der Eigentumsvorbehalt besteht, Waren oder aus diesen Waren hergestellte Sachen ohne Zustimmung von xpert.IT weder zur Sicherung übereignen noch verpfänden. Abschlüsse von Finanzierungsverträgen (zum Beispiel Leasing), die die Übereignung der Vorbehaltsrechte von xpert.IT einschließen, bedürfen dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung, sofern nicht der Vertrag das Finanzierungsinstitut verpflichtet, den xpert.IT zustehenden Kaufpreisanteil unmittelbar an xpert.IT zu zahlen.
11.7 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller xpert.IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ihm ist untersagt, mit seinen Abnehmern Abreden zu treffen, die Rechte von xpert.IT beeinträchtigen können. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unverzüglich gegen Diebstahl, Maschinen-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
11.8 xpert.IT verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden und nach Wahl von xpert.IT insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % oder ihren Nennbetrag um mehr als 50 % übersteigt.
12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
12.1 Die Höhe des durch den Kunden zu entrichtenden Preises ergibt sich aus dem Angebot von xpert.IT oder dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
12.2 Alle Preis- und Kostenangaben verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertssteuer.
12.3 Hat xpert.IT die Aufstellung, Installation, Montage oder Inbetriebnahme übernommen und ist nicht etwas anderes schriftlich vereinbart, so trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Fracht-, Reise- oder Versicherungskosten.
12.4 Soweit die Parteien nicht anderes vereinbaren, ist die Vergütung für einmalig durch xpert.IT zu erbringende Leistungen nach Leistungserbringung und gegebenenfalls erforderlicher Abnahme fällig. Der geschuldete Betrag ist zahlbar binnen zehn (10) Werktagen nach Zustellung der Rechnung.
12.5 Soweit die Parteien nicht anderes vereinbaren, ist die Vergütung für regelmäßig zu erbringende Leistungen von xpert.IT (Dauerschuldverhältnis) jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats fällig und zahlbar binnen zehn (10) Werktagen, ohne das es einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf. Dies gilt insbesondere für Beratungsleistungen, die länger als einen Kalendermonat fortdauern.
12.6 Im Falle von regelmäßig über einen längeren Zeitraum zu erbringenden Leistungen, ist xpert.IT zu Preisanpassungen berechtigt. Eine beabsichtigte Anpassung wird dem Kunden dreißig (30) Tage vor dem beabsichtigten Änderungsbeginn schriftlich mitgeteilt. Soweit eine Preissteigerung beabsichtigt ist, die über 5% des ursprünglich vereinbarten Betrages liegt, ist der Kunde berechtigt innerhalb von vierzehn (14) Tagen mit einer Frist von sechzehn (16) Tagen außerordentlich zu kündigen. Diese Regelung findet entsprechende Anwendung, soweit zwischen Vertragsschluss und beabsichtigtem Beginn ein längerer Zeitraum als dreißig (30) Tage liegt
12.7 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung des vereinbarten Entgelts auf ein Konto der xpert.IT. Die Kontodaten werden dem Kunden in der Rechnung mitgeteilt, soweit nach den folgenden Regelungen keine Rechnung erstellt werden muss, werden die Kontodaten dem Kunden gesondert mitgeteilt. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
12.8 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.9 Die Abtretung von Forderungen gegen xpert.IT ist ausgeschlossen
13. Nutzungsrechte
13.1 Soweit die Leistungen von xpert.IT Gegenstand von Urheberrechten sind, erhält der Kunde an den Leistungen mangels anderweitiger Vereinbarung lediglich ein nicht ausschließliches, zeitlich und örtlich beschränktes Recht zur Nutzung im eigenen oder mit ihm gemäß § 15 AktG verbundenem Unternehmen. Der Kunde ist berechtigt, Sicherungskopien in der erforderlichen Anzahl anzufertigen. Die Bearbeitung, Änderung, Übersetzung oder Dekompilierung der Leistungen ist nur zulässig, soweit der Kunde hierzu nach §§ 69d, 69e Urheberrechtsgesetz berechtigt ist. Der Kunde ist nicht zur Verbreitung von Vervielfältigungsstücken, einschließlich der Vermietung, berechtigt.
13.2 Soweit sich die Leistungen von xpert.IT auf Produkte beziehen, die Gegenstand von Urheberrechten Dritter sind, richten sich die Nutzungsrechte für den Kunden ausschließlich nach den im Verhältnis mit dem Dritten getroffenen Regelungen. Im Bei Standardsoftware gelten im Übrigen die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
14. Geheimhaltung
14.1 Die Parteien sind verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen strengstes Stillschweigen zu bewahren. Vertrauliche Informationen sind insbesondere, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei. Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Unterbeauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet der Geheimhaltungsverpflichtung nach Ziffer 14 dieser AGB unterliegen. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen.
14.2 Als vertrauliche Informationen gelten weiter alle Informationen, die eine Partei der anderen Partei im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis mitteilt oder überlässt, gleich welcher Form der Kommunikation sich die Parteien bedienen.
14.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
(a) eine Partei von Dritten, die gegenüber der anderen Partei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet waren, rechtmäßig erworben hat und diese Dritten die Informationen wiederum nicht durch eine Verletzung von Schutzbestimmungen erlangt hat,
(b) eine Partei ohne Rückgriff auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen selbstständig entwickelt hat, oder
(c) ohne Verschulden oder Zutun einer Partei bei Vertragsschluss öffentlich bekannt sind oder später bekannt wurden.
(d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
15. Sonstiges
15.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann xpert.IT sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei xpert.IT dem Kunden stets unmittelbar verpflichtet bleibt.
15.2 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen xpert.IT und Kunde gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf (CISG) sind ausgeschlossen.
15.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Düsseldorf. xpert.IT ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
15.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
Stand: 01.01.2010