„Slide to Unlock“ heißt es im englischen Original, wenn man ein iPhone mittels Wischgeste entsperren möchte. Bisher hielt Apple dafür das Patent, doch der Bundesgerichtshof hat dieses nun für ungültig erklärt und damit das vorangegangene von Apple angefochtene Urteil des Bundespatentgerichts bestätigt. Das Patent war Gegenstand eines langjährigen Rechtsstreits zwischen Apple, Samsung und Motorola Mobility.
Das strittige Europäische Patent EP1964022 beschreibt ein Verfahren zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlichem Bildschirm, indem der Anwender eine Wischgeste auf einer grafischen Darstellung vollzieht. Daraufhin reichte Motorola eine Nichtigkeitsklage ein, der das Bundespatentgericht im April 2013 statt gab und das Patent als nichtig erklärte. Gegen diese Entscheidung ging Apple in Berufung und verlor damit vor dem BGH. Ein Exoten-Mobiltelefon aus dem Jahre 2003 spielte in der Begründung ebenfalls eine Rolle. So sah das Gericht, dass die Erfindung “über den durch das Mobiltelefon Neonode N1 verkörperten Stand der Technik hinausgeht, als die Entsperrung dem Benutzer durch eine den Entsperrvorgang begleitende grafische Darstellung angezeigt wird”. Das alleine reiche aber nicht, weil für Fachleute naheliegend: “Das Streitpatent beruht daher nicht auf erfinderischer Tätigkeit”.
Apple startete den Patentkrieg bereits vor Jahren, denn der inzwischen verstorbene Firmengründer Steve Jobs sah Design und Bedienung des iPhones von Wettbewerbern wie Samsung und Motorola kopiert. Dennoch kennt dieser Krieg keinen Sieger, denn Apple und Samsung haben alle Streitigkeiten, bis auf die laufenden Verfahren in den USA, beigelegt. Konkurrent Motorola hat in der Zwischenzeit gleich zweimal den Besitzer gewechselt.